Meine Rechtsgebiete

ERBRECHT

Testamente, Schenkungen zu Lebzeiten als auch Unternehmensnachfolge von Familienbetrieben sind wichtige Themen, die frühzeitig bedacht werden sollten. Keiner stirbt früher, nur weil er seine Erbfolge geregelt hat.
Ich gestalte mit Ihnen Ihre Möglichkeiten Ihres Willens.
Nach dem Erbfall berate und vertrete ich Sie bei Erbauseinandersetzungen, außergerichtlich als auch vor Gericht.

FAMILIENRECHT

Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, elterliche Sorge, das sind die Fragen, die sich bei Trennung stellen.