Digitalen Nachlass einfach regeln

Die Regelung des digitalen Erbes wird immer wichtiger: Onlinebanking, Social-Media Accounts, Streamingdienste, Clouddienste, Onlineverträge, Email- und andere Internetkonten werden anders als klassische Vermögenswerte beim Verfassen eines Testaments oftmals nicht bedacht. Doch was genau passiert mit diesen „digitalen Hinterlassenschaften“ nach dem Tod?

Wer erbt eigentlich mein Facebook-Konto?

Grundsätzlich können alle „digitalen Hinterlassenschaften“ wie andere Vermögensgegenstände im Rahmen der Universalsukzession gem. § 1922 BGB vererbt werden. Dazu gehören laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch die Konten bei Sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook, Instagram oder Twitter.
Zudem rücken die Erben in die Rechte und Verpflichtungen der Verstorbenen ein und somit gehen auch vertragliche Verpflichtungen, wie z.B. Musik- und Streamingdienste und Onlineverträge auf den Erben über.

Warum sollte ich meinen digitalen Nachlass regeln?

Zunächst können Vermögenswerte auch beim digitalen Nachlass eine Rolle spielen, beispielsweise Geld bei reinen Online-Banken, restliches Paypal-Guthaben und Kryptowährungen wie Bitcoins.

Aber auch die Frage was mit immateriellen Daten wie Fotos und Beiträge im Netz und Social Media Accounts geschehen soll, hat Regelungsbedarf. Sollen Accounts wie Facebook mitsamt Fotos gelöscht werden sollen oder in den Gedenkzustand versetzt werden und weiterhin für Ihre Kontakte aufrufbar und zugänglich sein? Sollen gespeicherte Fotos auf Endgeräten wie Smartphone und Computer oder in der Cloud einer bestimmten Person zukommen?

Wer digital vorsorgt, hilft vor allem seinen Erben!

Oftmals sind die hinterbliebenen Angehörigen nicht im Bilde über die digitalen Aktivitäten des Verstorbenen und daher Onlinekonten und Onlineverträge nach dem Tode für diese nicht immer leicht auffindbar. Zudem sind ohne Kenntnis der Zugangsdaten diese Accounts schwer kündbar, da viele Anbieter einen Nachweis des Todes durch Zusenden von Ausweispapieren und der Sterbekunde verlangen. Dies kann teilweise ein langwieriger und bei Verträgen auch kostspieliger Prozess werden.

Digital vorsorgen – so geht’s:

Liste mit Zugangsdaten hinterlegen: Um die Abwicklung des digitalen Nachlasses für die Erben zu erleichtern, sollte zunächst eine Liste mit allen wichtigen Zugangsdaten und Kennwörtern in einem gesonderten Dokument oder auf einen verschlüsselten Datenträger angelegt werden. Aufbewahrungsort und Masterpasswort sollten bei einer Vertrauensperson oder einem Notar hinterlegt werden kann und nicht im Testament. Dieses sollte lediglich ein Hinweis den Aufbewahrungsort einer solche Liste und des Passwortes gegeben werden, damit Unbefugte keinen Zugang erlangen können.

Digitale Vorsorgevollmacht erstellen: Sinnvoll ist ebenfalls eine Vertrauensperson im Testament zu bestimmen, die sich im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll – dies gilt auch für den Fall, dass Sie sich zu Lebzeiten nicht mehr kümmern können. Geregelt werden sollte vor allem, welche Accounts und Daten in jedem Fall gelöscht werden sollen.

Schon jetzt Regelungen treffen: Auch jetzt können bereits Regelungen zu Ihrem digitalen Nachlass getroffen werden. Bei Facebook und Google könne bereits jetzt schon Einstellungen vorgenommen werden, bei denen Sie entscheiden könne, was mit Ihrem Account geschehen soll.

Wir beraten Sie gerne zum Thema digitalen Nachlass und die Regelung des Nachlasses und Vorsorgevollmachten im Allgemeinen!